• Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz
  • Beratung von Betrieben zum Thema Gesundheitsförderung
  • Einzelberatungen, Unterweisungen, Belehrungen, Vorträge, Schulungen
  • Betriebsärztliche Sprechstunde, Impfungen und Impfaktionen vor Ort
  • Untersuchungen und Beratungen bei arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen
    und Erkrankungen